Aktuell erhalten viele Haushalte in Ohlstadt und Umgebung Briefe der DMG Deutsche Messwesen GmbH oder Metrify Smart Metering GmbH. Diese Schreiben wirken oft amtlich und üben Druck aus, den Stromzähler kurzfristig austauschen zu lassen.
Wichtig: Die Elektrizitätsgenossenschaft Ohlstadt eG stehen in keinem Zusammenhang mit der DMG Deutsche Messwesen GmbH und diese wurde nicht von uns beauftragt. Es handelt sich um Werbesendungen privater, wettbewerblicher Messstellenbetreiber – nicht um offizielle Mitteilungen der Elektrizitätsgenossenschaft Ohlstadt eG oder des Gesetzgebers.
Wer ist zuständig?
Gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist die Elektrizitätsgenossenschaft Ohlstadt eG der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) für unser Netzgebiet in Ohlstadt. Offizielle Informationen oder Schreiben zum Zählertausch erhalten Sie ausschließlich von uns – niemals über Drittanbieter oder Postwurfsendungen.
Wichtiger Hinweis zur Netzentgeltreduzierung nach §14a EnWG?
Der in den Werbetexten erwähnte finanzielle Vorteil nach §14a EnWG setzt nicht den Einbau eines Smart Meters voraus. Die Netzentgeltreduzierung ist vielmehr davon abhängig, ob steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen und Wärmepumpen vorhanden sind und alle Voraussetzungen des §14a EnWG erfüllt sind. Die Höhe der Entlastung ist variiert je nach Einzelfall. Sollten Sie dazu Fragen haben, können Sie sich jederzeit bei uns melden
Wann ist ein Smart Meter Pflicht?
Ein verpflichtender Einbau eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) ist aktuell nur in folgenden Fällen vorgeschrieben:
- Jährlicher Stromverbrauch über 6.000 kWh
- Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpen, Wallboxen), die ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden (§ 14a EnWG)
- PV-Anlagen mit mehr als 7 kW Leistung (z. B. Photovoltaikanlagen)
Für alle anderen Haushalte besteht keine Pflicht zum Umstieg auf ein intelligentes Messsystem. Es gibt trotzdem die Möglichkeit eines freiwilligen Einbaus, dazu können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Klare Preise – keine versteckten Kosten
Lassen Sie sich nicht von angeblich kostenlosen Angeboten oder zeitlich befristeten Aktionen verunsichern. Die Preise für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme sind gesetzlich festgelegt:
- Moderne Messeinrichtung (Standard): 25,00 € pro Jahr (brutto, gesetzlich gedeckelt)
- Intelligentes Messsystem (Smart Meter): Preisobergrenzen abhängig von Verbrauchsgruppe und Nutzung, ebenfalls gesetzlich reguliert
Beim Zählertausch durch die Elektrizitätsgenossenschaft Ohlstadt eG entstehen keine zusätzlichen Installationskosten – anders als in manchen Werbeschreiben behauptet.
Informationen und Kontakt
- Schließen Sie keine Verträge unter Zeitdruck oder auf Basis zweifelhafter Versprechen ab.
- Zuverlässige Informationen zum Thema Smart Meter finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur: www.bundesnetzagentur.de/Metering
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich oder telefonisch unter 08841/67000 zur Verfügung.